Bava Batra 289

Kapitel 289

א תנו לי בעלי ואשמח עמו הכא נמי נימא תנו לי שושביני ואשמח עמו
1 gebt mir meinen Mann, ich will mit ihm die Freude begehen. Ebenso kann er ja auch hierbei sagen: gebt mir meinen Hochzeitskameraden, ich will die Freude mit ihm genießen!?
ב אמר רב יוסף הכא במאי עסקינן כגון ששמח עמו ז' ימי משתה ולא הספיק לפורעו עד שמת
2 R. Joseph erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er mit ihm die sieben Gastmahlstage verbracht hat, und bevor er ihm zurückzuzahlen kam, gestorben ist.
ג לימא תנו לי בעלי ואשמח עמו תנאי היא דתניא המארס את האשה בתולה גובה מאתים ואלמנה מנה מקום שנהגו להחזיר קדושין מחזירין מקום שנהגו שלא להחזיר קדושין אין מחזירין דברי רבי נתן רבי יהודה הנשיא אומר באמת אמרו מקום שנהגו להחזיר מחזירין מקום שנהגו שלא להחזיר אין מחזירין
3 Es wäre anzunehmen, daß Tannaím darüber streiten, ob [die Frau] sagen kann: gebt mir meinen Mann, ich will mit ihm die Freude begehen. Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand sich eine Frau angetraut hat, so kann sie, wenn sie Jungfrau ist, zweihundert Zuz, und wenn sie Witwe ist, eine Mine einfordern. Wo es üblich ist, das Antrauungsgeld zurückzugeben, gebe sie es zurück, und wo es üblich ist, es nicht zurückzugeben, gebe sie es nicht zurück – so R. Nathan. R. Jehuda der Fürst sagt, in Wirklichkeit sagten sie, wo es üblich ist, es zurückzugeben, gebe sie es zurück, und wo es üblich ist, es nicht zurückzugeben, gebe sie es nicht zurück.
ד רבי יהודה הנשיא היינו תנא קמא אלא לאו תנו לי בעלי ואשמח עמו איכא בינייהו
4 Da nun R. Jehuda der Fürst dasselbe sagt, was der erste Autor, so streiten sie wahrscheinlich darüber, ob sie sagen kann: gebt mir meinen Mann, ich will mit ihm die Freude begehen,
ה וחסורי מחסרא והכי קתני המארס את האשה בתולה גובה מאתים ואלמנה מנה בד"א דהדר ביה איהו אבל מתה מקום שנהגו להחזיר מחזירין מקום שנהגו שלא להחזיר אין מחזירין ודוקא שמתה היא אבל מת הוא אין מחזירין מאי טעמא יכולה היא שתאמר תנו לי בעלי ואשמח עמו
5 und zwar ist diese Lehre lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn jemand sich eine Frau angetraut hat, so kann sie, wenn er zurücktritt, falls sie Jungfrau ist, zweihundert Zuz, und falls sie Witwe ist, eine Mine einfordern; ist sie aber gestorben, so ist [das Antrauungsgeld], wo es üblich ist, es zurückzugeben, zurückzugeben, und wo es üblich ist, es nicht zurückzugeben, nicht zurückzugeben. Dies nur in dem Falle, wenn sie gestorben ist, wenn aber er gestorben ist, braucht sie es nicht zurückzugeben; dieser Autor ist nämlich der Ansicht, sie könne sagen: gebt mir meinen Mann, ich will mit ihm die Freude begehen.
ו ואתא רבי יהודה הנשיא למימר באמת אמרו בין מת הוא ובין מתה היא מקום שנהגו להחזיר מחזירין מקום שנהגו שלא להחזיר אין מחזירין ולא מציא אמרה תנו לי בעלי ואשמח עמו
6 Hierzu sagte R. Jehuda, in Wirklichkeit sagten sie, es sei einerlei, ob er oder sie gestorben ist; wo es üblich ist, es zurückzugeben, gebe man es zurück, und wo es üblich ist, es nicht zurückzugeben, gebe man es nicht zurück; sie kann aber nicht sagen: gebt mir meinen Mann, ich will mit ihm die Freude begehen. –
ז לא דכולי עלמא יכולה שתאמר תנו לי בעלי ואשמח עמו ודמית הוא כ"ע לא פליגי כי פליגי שמתה היא והכא בקדושין לטיבועין ניתנו קא מיפלגי רבי נתן סבר קדושין לאו לטיבועין ניתנו ור' יהודה הנשיא סבר קדושין לטיבועין ניתנו
7 Nein, alle sind der Ansicht, sie könne sagen: gebt mir meinen Mann, ich will mit ihm die Freude begehen, nur streiten sie hierbei, ob das Antrauungsgeld absolut gegeben wird; R. Nathan ist der Ansicht, das Antrauungsgeld werde nicht absolut gegeben, und R. Jehuda der Fürst ist der Ansicht, das Antrauungsgeld werde absolut gegeben. –
ח והא מקום שנהגו להחזיר מחזירין קתני הכי קאמר וסבלונות ודאי מקום שנהגו להחזיר מחזירין
8 Er lehrt ja aber, wo es üblich ist, es zurückzugeben, gebe man es zurück!? – Er meint es wie folgt: die Geschenke aber sind, wo es üblich ist, sie zurückzugeben, entschieden zurückzugeben.
ט והני תנאי כהני תנאי דתניא קדשה בככר בתולה גובה מאתים ואלמנה מנה דברי רבי מאיר רבי יהודה אומר בתולה גובה מאתים ואלמנה מנה ומחזרת לו את השאר רבי יוסי אומר קדשה בעשרים נותן לה שלשים חצאין קדשה בשלשים נותן לה עשרים חצאין
9 Jene Tannaím führen denselben Streit wie die Tannaím der folgenden Lehre: Hat er sie sich mit einem Talente angetraut, so kann sie, wenn sie Jungfrau ist, zweihundert Zuz, und wenn sie Witwe ist, eine Mine einfordern– so R. Meír. R. Jehuda sagt, eine Jungfrau fordere zweihundert Zuz und eine Witwe eine Mine ein, und den Überschuß gebe sie zurück. R. Jose sagt, hat er sie sich mit zwanzig angetraut, so gebe er ihr dreißig halbe dazu, und hat er sie sich mit dreißig angetraut, so gebe er ihr zwanzig halbe dazu.
י במאי עסקינן אילימא שמתה מי אית לה כתובה ואלא שמת הוא אמאי מחזרת לו את השאר ונימא תנו לי בעלי ואשמח עמו ואלא באשת ישראל שזינתה ובמאי אי ברצון מי אית לה כתובה ואלא באונס מישרא שריא ליה
10 Von welchem Falle wird hier nun gesprochen: ist sie gestorben, so erhält sie ja keine Morgengabe, und ist er gestorben, wieso braucht sie dann den Überschuß zurückzugeben, sie kann ja sagen: gebt mir meinen Mann, ich will mit ihm die Freude begeben. Und wenn hier von der Frau eines Jisraéliten gesprochen wird, die gehurt hat, so erhält sie ja, wenn willig, keine Morgengabe, und wenn durch Gewalt, so ist sie ihm ja erlaubt.
יא ואלא באשת כהן שנאנסה ובקדושין לטיבועין ניתנו קמיפלגי רבי מאיר סבר קדושין לטיבועין ניתנו ור' יהודה סבר לאו לטיבועין ניתנו ורבי יוסי מספקא ליה אי לטיבועין ניתנו אי לא
11 Vielmehr wird hier von der Frau eines Priesters gesprochen, wenn durch Gewalt, und zwar streiten sie darüber, ob das Antrauungsgeld absolut gegeben werde. R. Meír ist der Ansicht, das Antrauungsgeld werde absolut gegeben, R. Jehuda ist der Ansicht, es werde nicht absolut gegeben, und R. Jose ist es zweifelhaft, ob es absolut gegeben werde oder nicht,
יב והלכך קדשה בעשרים נותן לה שלשים חצאין קדשה בשלשים נותן לה עשרים חצאין
12 daher muß er ihr, wenn er sie sich mit zwanzig angetraut hat, dreißig halbe dazugeben, und wenn er sie sich mit dreißig angetraut hat, zwanzig halbe dazugeben.
יג אמר רב יוסף בר מניומי אמר רב נחמן בכל מקום שנהגו להחזיר מחזירין ותרגומא נהרדעא שאר בבל מאי רבה ורב יוסף דאמרי תרוייהו מוהרי הדרי קדושי לא הדרי אמר רב פפא הלכתא בין שמת הוא בין שמתה היא והדר ביה הוא מוהרי הדרי קדושי לא הדרי הדרא בה איהי אפי' קדושי נמי הדרי
13 R. Joseph b. Minjomi sagte im Namen R. Naḥmans: Überall, wo es üblich ist, es zurückzugeben, gebe man es zurück. Man erklärte, es sei Nehardea͑. – Wie verhält es sich im übrigen Babylonien? Rabba und R. Joseph sagten beide, die Geschenke sind zurückzugeben, das Antrauungsgeld ist nicht zurückzugeben. R. Papa sagte: Die Halakha ist, einerlei ob er gestorben ist, sie gestorben ist, oder er zurückgetreten ist, die Geschenke sind zurückzugeben, das Antrauungsgeld ist nicht zurückzugeben; ist sie zurückgetreten, so ist auch das Antrauungsgeld zurückzugeben.
יד אמימר אמר קדושי לא הדרי גזירה שמא יאמרו קדושין תופסין באחותה רב אשי אמר גיטה מוכיח עליה והא דרב אשי בדותא היא דאיכא דשמע בהא ולא שמע בהא:
14 Amemar sagte, auch das Antrauungsgeld sei nicht zurückzugeben, denn es ist zu berücksichtigen, man könnte glauben, die Antrauung ihrer Schwester sei gültig. R. Aši sagte, der Scheidebrief beweise dies. Aber das, was R. Aši sagte, ist nichts, denn mancher hört das eine und nicht das andere.
טו שהשושבינות נגבית בב"ד: ת"ר חמשה דברים נאמרו בשושבינות נגבית בבית דין וחוזרת בעונתה ואין בה משום רבית
15 D<small>ENN DAS</small> H<small>OCHZEITSGESCIIENK KANN DURCH DAS</small> G<small>ERICHT EINGEFORDERT WERDEN</small>. Die Rabbanan lehrten: Fünferlei sagten sie vom Hochzeitsgeschenke: es kann durch das Gericht eingefordert werden; es ist erst bei eintretender Gelegenheit zurückzugeben; dabei gibt es keinen Wucher;